[ Auszug: (1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat
oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum
Tatbestand gehö ... ]
[ StGB Keine Strafe ohne Gesetz ] [ StGB Zeitliche Geltung ] [ StGB Geltung für Inlandstaten ] [ StGB Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen ] [ StGB Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter ] [ StGB Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter ] [ StGB Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen ] [ StGB Zeit der Tat ] [ StGB Ort der Tat ] [ StGB Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende ]